AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Stand: Januar 2024

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen durch Event Catering Münster, Ostenbree 1 in 48157 Münster, vertreten durch die Inhaberin Birgit Hoppe, im folgenden: ECM genannt und werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote

Die Angebote von ECM sind freibleibend, es sei denn, bei der Auftragsbestätigung ergeben sich Änderungen. Die Angebote von ECM umfassen alle Bereiche der warmen und kalten Küche, der Lieferung von Waren des täglichen Bedarfs, Getränken im Zusammenhang mit anderen Warenlieferungen oder benötigten Dienstleistungen. Die in allen Angeboten und Vereinbarungen festgelegten Preise sind maßgebend für mindestens 2 Wochen und gelten bei Auftragsbestätigung oder Anlieferung verbindlich. Das Recht, die Preise entsprechend zu verändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.b. Treibstofferhöhungen auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diese werden dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.

Die bei Bestellung festgelegte zu versorgende Personenzahl ist verbindlich. Bei Belieferung über 30 Personen ist eine Erhöhung von mehr als 5 % spätestens 24 Stunden vor Auslieferung mitzuteilen und wird dann zusätzlich berechnet. Eine Verringerung der Personenzahl um mehr wie 5 % ist ab Auftragsbestätigung nicht mehr möglich. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der Veranstaltung oder der Lieferung abgesagt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Auftragssumme erhoben, für entstandene Kosten. Die Anzahl der Gäste ergibt sich aus der verbindlichen Bestellung. Wird Personal zur Verfügung gestellt ist dieses im Angebotspreis enthalten. Der Imbisswagen wird bei Privat- Veranstaltungen für maximal 2,0 – 3,0 Stunden inklusive Personal zur Verfügung gestellt. Auf- und Abbauzeiten sind hierbei nicht inbegriffen. Längere Standzeiten sind gesondert zu beantragen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt, mit 70 EUR pro Stunde.

Aufträge werden auf dem elektronischen oder postalischen Wege entgegen genommen. Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind nicht gültig bis sie elektronisch oder postalisch bestätigt werden. ECM stellt hierfür ein Anfrage Formular zur Verfügung das zwingend ausgefüllt werden muss. Alternativ kann postalisch oder per Fax eine Anfrage gestellt werden. Die aktuelle Anschrift ist dem Impressum zu entnehmen und das Angebotsformular findet der Kunde unter:  https://event-catering-muenster.de/angebote/ Eine verbindliche Zusage von ECM kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das vorher, per Post oder elektronisch erstellte Angebot durch die elektronische Bestätigung bei ECM ausgefüllt hat. Alternativ gilt auch eine postalische Zusage oder per Telefax. das Formular für eine verbindliche Bestellbestätigung findet der Kunde unter: https://event-catering-muenster.de/bestellbestaetigung/

3. Zahlungsbedingungen

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei privaten Veranstaltungen werden 100 % der Auftragssumme nach Auftragserfüllung (fällig sofort), in Bar abgerechnet.  Die Rechnungslegung erfolgt gemäß diesen Angaben. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld bei Privat oder per Rechnung bei Gewerblich. Bei Gewerblich ist der Gesamt-Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Nach diesem Zeitpunkt entstehen Verzugs-und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB werden mit 3 v.H. über den entsprechenden Leitzins der EZB vereinbart. Bei verschuldeter Nichteinlösung von Lastschriften Schecks oder Wechsel tritt der Zahlungsverzug sofort ein. Die Mahngebühren betragen EUR 10,00 für jede Anmahnung einer Rechnung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Gewährleistung / Mängel

Der Kunde hat die gelieferte Ware / Dienstleistung bei deren Eingang oder Empfang auf Mängel im Hinblick auf Ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort dem ausliefernden Personal, welches zur Entgegennahme berechtigt ist, anzuzeigen und auf geeigneter Weise zu protokollieren und Gegenzuzeichnen. Dies betrifft im Besonderen alle frisch zubereiteten Speisen, Getränke und leicht verderblichen Waren. Werden diese Bedingungen und Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder andere Schadenersatzansprüche an ECM. Ist die Lieferung oder der Gegenstand unvollständig oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder haben diese nicht die Eigenschaften, die den Käufer oder Kunden nach den öffentlichen Äußerungen von ECM erwarten kann, ist dieser Mangel grundsätzlich unverzüglich und noch vor Beendigung der Veranstaltung zu protokollieren und Gegenzuzeichnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den einmaligen oder laufenden Geschäftsverbindungen, sowie etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von ECM. Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Kunde auf das Eigentum von ECM hinweisen und ECM unverzüglich benachrichtigen, damit diese Ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ECM die in dem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers im besonderen bei Zahlungsverzug, ist ECM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

6. Datenschutz

Gemäß § 33 BDSG weist ECM darauf hin, dass für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in Maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, ggf. zu ändern und durchzuführen. Auf Verlangen des Käufers / Kunden kann dieser jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten verlangen.

7. Aufstellung von Imbisswagen

Durch das Aufstellen eines Imbisswagen, Eiswagen, Grillstand oder Sektfahrrad auf dem Gelände des Auftraggebers oder dem Gelände welches ECM, durch den Auftraggeber, zur Verfügung gestellt wird, können Schäden an der Grasnarbe oder dem Untergrund entstehen, auf dem der Imbisswagen, Eiswagen, Grillstand oder Sektfahrrad während der Veranstaltung abgestellt wird. Gleiches gilt für Zu- und Transportwege bis zum Standort des Imbisswagen. ECM übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Untergründen  und den Zu- Transportwegen entstehen können. Der Auftraggeber sichert ECM zu, dass Zuwege und der Aufstellort des Imbisswagen, Eiswagen, Grillstand oder Sektfahrrad für Gewichte bis zu vier (4) Tonnen Gewicht zuzüglich Zugmaschine ausgelegt sind. Der Auftraggeber hat ECM vor der Aufstellung, ECM zu informieren, ob die Zuwege und der Aufstellungsort für diese Lasten ausgelegt sind.

ECM ist auch berechtigt bereits bestätigte Termine ohne Angaben von Gründen abzusagen. Insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Pannen an den Zugfahrzeugen oder Imbisswagen, Autounfällen, mangelnde Beschaffenheiten an den Aufstellorten, die erst bei der Aufstellung bekannt werden und kurzfristige Änderungen an den Veranstaltungsorten, die eine Ausführung der Dienstleistungen nicht möglich machen usw.

8. Schlussbestimmungen

Für diese und in Zusammenhang stehende Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen ECM und dem Käufer / Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Bestimmungen finden keine Anwendung. Eine Aufrechnung oder Abtretung von Forderungen des Käufers / Kunden gegen ECM ist ausdrücklich nicht gestattet. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster in Nord-Rhein Westfalen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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